Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenschaltung der Einstieg GmbH

Stand: Januar 2020

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Der Werbungtreibende hat rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Restpflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurück zu vergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht.

4. Für die Aufnahmen von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird vom Verlag keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags davon abhängig gemacht hat.

5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.

6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmens eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilage ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Bei Druckreklamationen folgt der Verlag in Zweifelsfällen dem Gutachterausschuss für Druckreklamationen.

8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigen oder unvollständigen Abdruck der Anzeige, Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber die ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzüge nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesnotenbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.

11. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werden bis zu zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.

Vertragspartner und Rechnungsempfänger ist der Besteller. Rechnungsteilungen und nachträgliche Änderungen werden mit einer Aufwandspauschale in Höhe von 20 Euro pro Rechnung  berechnet.

12. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat Einstieg die Vergütung gemäß aktueller Preisliste zu zahlen.

13. Datenschutz: Um einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard zu erreichen, setzt der Veranstalter ein sicheres Übertragungsverfahren für die Übertragung von Ausstellerdaten ein. Die relevanten Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. Der Veranstalter ist berechtigt, die von dem Aussteller erhobenen Daten an mit der Durchführung der Serviceleistung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.

14. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 10 Prozent sinkt.

15. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

16. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

17. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlags auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.

18. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z. B. Streik, Beschlagnahmung und dergleichen, hat der Verlag Anspruch auf die volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 Prozent der zugesicherten Druckauflagen erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationstabelle zu bezahlen.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Verlages.

20. Gerichtsstand und Rechtswahl, Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die  Europäische  Kommission  stellt  unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine  Plattform  zur  Online-Streitbeilegung  (OS)  bereit. Der Veranstalter ist nicht bereit, an  einem  außergerichtlichen  Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.